Ich muß jetzt mal meinem Ärger über die Bundespost, ähm, die “Deutsche Post AG” meine ich natürlich, Luft machen…
Vor einigen Wochen fuhr ich samstags zur Post im Kapuzinerkarrée hier in Aachen, um zwei Pakete zu versenden. Da ich extrem selten Pakete versende, hatte ich die entsprechenden Versandformulare nicht zur Hand. Ich stellte mich also in die (extrem lange) Schlange und wartete, bis ich endlich an der Reihe war.
Inzwischen war es bereits 14.15 Uhr, die Post hatte also offiziell seit 15 min. geschlossen. Der Schalterbeamtin, ähm, Servicemitarbeiterin sagte ich dann “Das große Paket zu Hama, das kleine in die USA”. Sie händigte mir zwei Formulare aus, die ich ausfüllen sollte. Das tat ich direkt am Schalter, da ich der letzte Kunde in dieser Schlange war. Währenddessen lief die Dame hektisch umher.
Als ich die beiden Formulare ausgefüllt hatte, nahm sie diese entgegen und klebte sie auf die entsprechenden Pakete. Ich bezahlte das Versandentgelt und konnte nach gut einer halben Stunde(!) endlich die Postfiliale verlassen.
Und nun kommt der Hammer: Exakt eine Woche später rief mich meine Cousine aus Florida an, der ich eins der Pakete geschickt hatte. Was sie denn mit einem Stativ solle?! Das fühlte ich ganz plötzlich die Zornesröte in mir emporsteigen, denn mir wurde schlagartig klar, was passiert war: Die Dame am Schalter hatte die beiden Aufkleber verwechselt und das Stativ, was eigentlich an Hama gehen sollte, in die USA geschickt, und die Hose, die meine Cousine kriegen sollte, nach Hama geschickt.
Wie diese Verwechselung zustande kommen konnte ist mir unerklärlich, denn auf dem Paket an Hama war außen eine durchsichtige Dokumententasche angebracht mit einem Anschreiben an Hama, auf dem gut sichtbar Name und Anschrift des Empfängers angebracht war. Eine Verwechselung konnte also eigentlich gar nicht passieren. Davon abgesehen hätte ich erwartet, dass die Dame am Schalter nachgefragt hätte, wenn sie auch nur den Hauch eines Zweifels gehabt hätte. 🙁
Der eigentliche Hammer aber kommt erst noch: Die Post fühlt sich im Recht und weigert sich, den mir entstandenen Schaden (schließlich müssen die Pakete wieder zurück an mich gesendet werden und dann jeweils wieder an den richtigen Empfänger) in Höhe von über 60,- EUR zu ersetzen. Die Begründung ist geradezu abstrus: Laut AGB sei ich verpflichtet, die Pakete korrekt zu beschriften. Eine Haftung ihrer Mitarbeiter komme nur bei Vorsatz in Frage, was ja hier wohl nicht in Frage komme.
Hallo??? Jemand zu Hause???
Der Fehler ist ja wohl eindeutig von der Postmitarbeiterin begangen worden. Ich würde den Fehler als “grob fahrlässig” bezeichnen. Jemand, der täglich mit diesen Vorgängen befaßt ist, sollte routiniert genug sein, die Pakete nicht zu verwechseln, bzw. notfalls nochmal nachfragen. Wenn dem Kunden dann durch so eine Schlamperei ein erheblicher Schaden entsteht, dann muß ihm dieser selbstverständlich ersetzt werden.
Die Post weiß scheinbar ganz genau, daß niemand für 60,- EUR einen Anwalt einschaltet oder gar vor Gericht geht. Deshalb bleibt mir wohl nichts anderes übrig als eine Faust in die Tasche zu machen. Ich werde jedenfalls in Zukunft die Post so weit es geht meiden, zumal die niederländische TPG Post für mich leichter zu erreichen und sogar noch günstiger ist.