“Passagiere sollen mehr Rechte haben”???

Gerade geht groß durch die Medien, dass “Passagiere mehr Rechte haben [sollen]” im Falle von Flugausfällen oder Verspätungen. Dies bezieht sich auf einen Beschluss des Europäischen Parlaments, der die Kommission auffordert die Fluggastrechteverordnung von 2004 gemäß dem eigenen Vorschlag zu ändern. Die in den Medien genannten Entschädigungszahlungen für Verspätungen sorgten bei mir für ein Stirnrunzeln, war ich doch der Meinung die bisher gezahlten Entschädigungen seien bereits höher.

Beispielsweise bei Tagesschau.de heißt es:

“[…], dass Passagiere bei Flügen innerhalb Europas schon nach drei Stunden ein Recht auf Erstattung haben sollen.”

In der Tagesschau-Sendung von heute, 2014-02-05, 20.00 Uhr, wurde außerdem ein Betrag von 300 EUR ab einer Verspätung von 3h genannt.

Ausweislich Wikipedia gilt jedoch bereits heute:

“Seit der Entscheidung des EuGH vom 19. November 2009 […] stehen dem Fluggast bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden (unabhängig von der Entfernung) auch Ausgleichsleistungen […] gestaffelt nach Entfernung zu.”

Das heißt, faktisch steht dieses Recht Passagieren bereits heute zu.

“400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden”

Und hier werden sogar Abstriche vorgenommen. Bisher hätte man Anspruch auf 400 EUR, zukünftig sollen es nur noch 300 EUR sein!

Bei Annullierungen gilt bisher für die Ausgleichszahlung für die dadurch entstehende Verspätung:

“250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden”

Das heißt, hier besteht bereits nach zwei Stunden ein Anspruch.

Schauen wir uns doch mal an, was tatsächlich heute im Europäischen Parlament beschlossen wurde (eine Auswahl der meiner Meinung nach wichtigsten Punkten aus P7_TA-PROV(2014)0092). Nochmal zur Erinnerung: Es handelt sich nicht um eine tatsächliche Änderung der Verordnung, sondern um eine Aufforderung an die Kommission die Verordnung entsprechend zu ändern!

Positiv:

“Die Bestimmung des Begriffs „Nichtbeförderung“ sollte auch Fälle umfassen, in denen die planmäßige Abflugzeit auf einen früheren Zeitpunkt verlegt wurde und ein Fluggast aus diesem Grund den Flug verpasst.”

Negativ ist:

“Um unter anderem den finanziellen Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche Rechnung zu tragen, sollte die einen Ausgleichsanspruch begründende Verspätungsdauer erhöht werden.”

Aha, also genau was ich weiter oben bereits schrieb: Es wird leider auch Rückschritte geben.

“Schwarze Schafe” sollen an den Pranger gestellt werden:

“Insbesondere sollte die Kommission durch die Veröffentlichung einer Liste von Luftfahrtunternehmen, die die Verordnung systematisch missachten, die Flugreisenden besser aufklären, was die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch die Luftfahrtunternehmen betrifft.”

Wieder positiv ist:

“Für die Zwecke dieser Verordnung werden außergewöhnliche Umstände auf die in Anhang 1 aufgeführten Umstände begrenzt.”

Das heißt es wird konkret definiert, unter welchen Umständen sich das Luftfahrtunternehmen auf “außergewöhnliche Umstände” zurückziehen darf (und daher die Entschädigungsleistung verweigern darf).

Folgende Änderung bewirkt eine Verbesserung für Kurzstreckenflüge unter 1.500 km, jedoch eine Verschlechterung für innergemeinschaftliche Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 2.500 km sowie für nicht innergemeinschaftliche Langstreckenflüge:

“[…] Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: 300 EUR bei allen Reisen über eine Entfernung von 2 500 km oder weniger, 400 EUR bei allen Reisen über eine Entfernung zwischen 2 500 km und 6 000 km”

Die folgende Änderung setzt nun eine Frist, innerhalb derer die Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen gerichtet werden muss:

“Will ein Fluggast aufgrund seiner ihm nach dieser Verordnung zustehenden Rechte eine Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen richten, so muss er diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Fluges einreichen.”

Bisher wurde keine explizite Frist in der Verordnung genannt. Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass bisher auch Beschwerden nach fast anderthalb Jahren(!) noch erfolgreich sein konnten.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass tatsächlich in vielen Fällen z. B. durch Präzisierung von Formulierungen eine Verbesserung für den Verbraucher herbei geführt wurde. In Einzelfällen wurde jedoch “verschlimmbessert”, so dass Flugreisende Nachteile gegenüber dem heutigen Status Quo hinnehmen müssen.

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