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SCHUFA-Selbstauskunft ohne Personalausweis-Kopie

Ich kann nur jedem(!) empfehlen, regelmäßig einmal im Jahr kostenfrei bei der SCHUFA eine Selbstauskunft anzufordern — viele werden überrascht feststellen dass dort falsche oder veraltete Informationen gespeichert sind.

Als ich das erste mal vor zwei Jahren diese Auskunft angefordert hatte war dort noch ein Mobilfunkvertrag (und damit eine scheinbare Kreditverbindlichkeit für die monatlichen Vertragsentgelte!) enthalten, der bereits mehr als fünf(!) Jahre vorher beendet wurde (Danke, O2!).

Anfordern kann man diese so genannte “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” unter diesem Link.

Gierig wie die SCHUFA nun mal ist möchte man gerne auch eine Personalausweis-Kopie haben. Was die SCHUFA scheinbar nicht weiß: Es ist gesetzlich verboten eine Fotokopie/Scan des neuen, “elektronischen” Personalausweises anzufertigen (wegen der Misbrauchsgefahr mit dem dort abgedruckten Zugriffscodes für den elektronischen Teil des Ausweises).

Ich habe daher der SCHUFA einen Brief mit folgender Anmerkung geschickt, worauf hin ich problemlos die angeforderte Selbstauskunft erhalten habe:

Ihrem Wunsch nach Übersendung einer beidseitigem Kopie meines („neuen“, Scheckkarten-großen) Personalausweises widerspreche ich ausdrücklich.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Verlangen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 14 PersAuswG darstellt, da dies vom Kopierverbot für nichtöffentliche Stellen erfasst wird. Dies wird in der Begründung zu § 14 PAuswG (Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8. August 2008) noch einmal ausdrücklich ausgeführt.

Sollten Sie es unter diesen Umständen ablehnen diese Bestellung zu bearbeiten so weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich in diesem Fall den Bundesdatenschutzbeauftragten mit diesem Fall befassen werde.

Update 2021-02-20: Hier nochmal einige Infos zur aktuellen Rechtslage, ein bisschen was hat sich nämlich grundsätzlich geändert bzgl. Anfertigung von Kopien.