Dieser Artikel wurde verfasst am 10. Nov. 2022, spiegelt also den Stand der Rechtslage zu diesem Datum wieder.
Es fing an mit diesem Artikel in der “tz”. Dort stand:
Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für Verbandkästen in Autos die neue DIN-Norm 13164:2022. Bisher genügte es, zwei FFP2-Masken in seinem alten Verbandkasten mitzuführen. Ab dem 1. Februar 2023 endet dann die Übergangsfrist für die neue Norm. Ab dann muss ein entsprechend genormter Verbandkasten mitgeführt werden.
Aber ist das wirklich so? Mir kam das ziemlich unsinnig vor. Wieso sollte man denn nicht einfach weiterhin die Masken hinzufügen können? Deshalb habe ich das Ganze einmal recherchiert.
Wo ist die Pflicht, einen Verbandkasten im Auto mit sich zu führen, überhaupt geregelt? Das war schnell rauszukriegen: in der StVZO. Und zwar in § 35h.
Wann wurde diese Verordnung denn nun das letzte Mal geändert? Art. 11 G vom 12. Juli 2021, das kann man dem obigen Wikipedia-Artikel entnehmen. Diese Änderung betrifft aber überhaupt nicht § 35h, “Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen”. Zitat: