Habe folgendes Schreiben an die Lufthansa geschickt, um für eine deftige Verspätung bei einem fast anderthalb Jahre zurück liegenden Flug eine Entschädigung zu fordern:
Beanstandung laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte über unser Reisebüro einen Rückflug nach <Ziel> gebucht (Buchungsnummer xxxxx).
Hiermit beanstande ich Folgendes: Der auf <Datum/Uhrzeit> Ortszeit angesetzte Flug (Flugnummer xx1234) wurde wegen eines technischen Problems im Rahmen der Flugabwicklung – und somit aus von Ihnen bzw. der von Ihnen beauftragten Partnerairline XXXXX zu verantwortenden Gründen – annulliert. Die früheste mir angebotene Möglichkeit zum Rückflug war Flug xx4711 am <Datum> mit planmäßiger Ankunft um <Uhrzeit>. Ich kam tatsächlich erst am <Datum/Uhrzeit> mit einer Verspätung von mehr als 18 Stunden (gegenüber der planmäßigen Ankunft am <Datum/Uhrzeit>) in <Abflugort> an.
Mir steht daher ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 250 € zu, siehe Artikel 7 (1) c) der o. a. EU-Verordnung.
Bitte weisen Sie diesen Betrag ohne Abzüge auf folgendes Konto an:
Konto Nr./Bank
Sollte der Betrag nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf meinem Konto eingegangen sein oder sollten Sie nicht den vollen geforderten Betrag anweisen oder mich auf einen Reisegutschein verweisen wollen, so werde ich ohne weitere Nachricht meinen Rechtsanwalt mit der Beitreibung meines Anspruchs beauftragen. Ich weise darauf hin, dass Verjährung selbstverständlich nicht vorliegt und Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Nach über vier Wochen(!) erhielt ich einen Anruf, in dem mir die geforderten 250 EUR zugesagt worden, weitere eine Woche später ging das Geld dann tatsächlich auf meinem Konto ein…
Na bitte, geht doch! Ich fliege nach wie vor gerne mit Lufthansa… 🙂